Der Preis wird alle zwei Jahre vergeben. Er kann bestehen aus
- der Hans-Meid-Ehrenmedaille zur Würdigung eine illustratorischen Lebenswerkes;
- dem Hauptpreis für eine außergewöhnliche illustratorische Leistung, mit EUR 10.000 dotiert; der Hauptpreis kann auch geteilt werden;
- zum Hauptpreis hinzukommen kann die anteilige Finanzierung einer Buchpublikation des Preisträgers in Höhe von bis zu EUR 3.000;
- bis zu vier Förderpreisen von max. je EUR 3.000;
- Vergabe von Studien- und Arbeitsstipendien in Höhe von monatlich max. EUR 1.000 für jeweils zwei Jahre;
- der Förderung einer Ausstellung durch Gewährung eines Kostenzuschusses bis zu EUR 5.000, nach Möglichkeit für den Druck eines Katalogs.
Das Kuratorium und der Vorstand entscheiden allein, ob und welcher Preis jeweils alle zwei Jahre verliehen wird. Befindet das Kuratorium in der jeweiligen Preiskategorie von 1 – 6 keinen Vorschlag für preiswürdig, kann es von der Preisvergabe absehen. Die Verleihung der Ehrenmedaille ist nicht mit einem Geldpreis verbunden. Sie wird an lebende Künstler in Würdigung ihres Lebenswerks verliehen und soll – von Ausnahmen abgesehen – die Zahl von acht lebenden Medaillenträgern nicht überschreiten.
Die Ermittlung der Preisträger erfolgt anhand von (durch Abbildungen belegten) Vorschlägen. Sie können gleichermaßen von Mitgliedern des Vorstands und des Kuratoriums wie auch von bisherigen Hauptpreis- und Ehrenmedaillenträgern gemacht werden. Außerdem können einer oder mehrere Inhabervon Lehrstühlen für Buchillustration an den deutschsprachigen Hochschulen für bildende Kunst bzw. für Gestaltung – ggfs. auch zugleich Mitglieder des Kuratoriums – aufgefordert werden, einen Kandidaten für die Ehrenmedaille und/oder den Hauptpreis zu benennen. Die endgültige Entscheidung bleibtKuratorium und Vorstand vorbehalten.
Für die Verleihung der Förderpreise sowie der Studien- und Arbeitsstipendien sollen die genannten Lehrstuhlinhaber – derzeit etwa 10 an der Zahl - aufgefordert werden, in einem von ihnen selbst bestimmten Auswahlverfahren pro Hochschule bis zu drei Kandidaten zu benennen, unter denen dann Kuratorium und Vorstand der Hans-Meid-Stiftung die Auswahl treffen. Dabei kann es sich sowohl um Studierende als auch um Studienabsolventen/innen (maximal 5 Jahre nach Studienabschluss, Höchstalter 35 Jahre) handeln. Die Benennung muss durch Arbeitsbeispiele unterlegt, eine Begründung kann beigefügt werden. Die Förderung einer Ausstellung sollte vorrangig an Preisträger oder Stipendiaten gewährt werden.
Kuratorium und Vorstand sind an die eingehendenVorschläge zu potentiellen Preisträgern nicht gebunden, können vielmehr auch eigene Vorschläge entwickeln. Dabei haben die Mitglieder von Kuratorium und Vorstand auch das Recht, freischaffende Künstler und Autodidakten in die Preisverleihung einzubeziehen. Die Entscheidungen des Kuratoriums und des mitwirkenden Vorstands zu den unter 1. bis 6. aufgeführten Preismöglichkeiten bedürfen der Zustimmung von mindestens vier Mitgliedern des Kuratoriums und mindestens einem Mitglied des Vorstands. Die Entscheidungen sind endgültig und können rechtlich nicht angefochten werden.